In dem nachfolgenden INCI-Deklarationsartikel befassen wir uns ganzheitlich mit Parabenen.
Parabene sind Derivate der 4-Hydroxybenzoesäure und dienen in kosmetischen Mitteln, aber auch in vielen Haushaltsprodukten als Konservierungsmittel. In Deutschland zugelassen sind vier verschiedene Parabene: Ethylparaben, Methylparaben, Propylparaben und Butylparaben. Methyl- und Ethylparaben dürfen in Konzentrationen bis 0,4% eingesetzt werden; Propyl- und Butylparaben bis 0,14%; Gemische aus den Estern sind bis zu 0,8% erlaubt.
In Deutschland sind die Verwendung von Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben seit 2014 verboten.
Parabene sind extrem verträglich und sehr gut untersucht, weshalb der IDVK das Risiko als gering für Parabene als Verursacher von allergischen Reaktionen hält (PDF).
Die Datenlage zu bestimmten Risiken, wie z.B. der Zugehörigkeit zu endokrinen Disruptoren (Stoffe, die den Hormonhaushalt beeinflussen) ist lückenhaft. Jedoch wurden in einigen Studien östrogene Wirkungen nachgewiesen; es fehlt jedoch an Daten für eine generelle Aussage (PDF).
Bei Kindern von Müttern, die in ihrer Schwangerschaft erhöhte Mengen von Butylparabenen eingenommen haben (auch durch die Haut) konnte nachgewiesen werden, dass gerade hieraus geborene Mädchen zu Übergewicht neigen. Bei Ethyl-, Propyl- und Methylparabenen konnte diese Wirkung nicht nachgewiesen werden (Studie).
In den aktuell vorhandenen und zugelassenen Konzentrationen wird nicht davon ausgegangen, dass Parabene eine hormonelle Auswirkung auf den menschlichen Körper haben, wenn parabenhaltige Produkte sachgemäß angewendet werden.
Basierend auf der Beurteilung des SCCS hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) den Stand der Bewertung der Parabene in einer Stellungnahme im Januar 2011 zusammengefasst. Demnach sind Methyl- und Ethylparaben im erlaubten Konzentrationsbereich als sicher anzusehen. Die östrogene Potenz ist sehr gering. Bei Butyl- und Propylparaben wird wegen der höheren östrogenen Potenz eine Höchstkonzentration von 0,19 % vorgeschlagen. Bis zu dieser Konzentration ist die Verwendung als sicher anzusehen. (PDF)
In auf Babies ausgerichteten Produkten (Windelcreme, Puder, etc.) sind Butyl- und Propylparabene seit 2015 verboten.
Die Empfehlung ist relativ simpel: Menschen mit schwachem Immunsystem oder angegriffener Haut, bei der die Toleranz vermindert wird oder bei denen die Gefahr besteht, dass zu viel in den Organismus eintreten kann, sollten auf Parabene verzichten. Babies und Kinder sollten vollständig mit parabenfreien Formeln behandelt werden. Grundsätzlich besteht bei den gesetzlichen Richtwerten und Höchstgrenzen keine Gefahr bei sachgemäßger Anwendung.