Sodium Benzoate (Benzoensäure, Natriumbenzoat) wird in kosmetischen Mitteln als Konservierungsmittel eingesetzt. Im Alltag wird es beispielsweise auch genutzt, um Korrisionen von Verpackungen zu verhindern (z.B. durch Rost). Es kann bei Allergikern und Asthmatikern zu Überreaktionen führen. Obwohl kritisiert, wirken Parabene dem Sodium Benzoate überlegen.
Sodium Benzoate wird aus Benzoeharz hergestellt. Es gibt mehrere Formen des Konservierungsmittels auf Benzoeharz-Basis, wobei Sodium Benzoate das häufigste ist. Weil Konservierungsmittel, wie Parabene und Isothiazolinone als besonders schädigend wahrgenommen werden, wurde immer häufiger auf Sodium Benzoate gesetzt. Heute wird es in Kosmetik in nahezu allen Bereichen und Preisklassen eingesetzt.
Besondere Vorsicht
Zusammen mit Vitamin C und Zitronensäure (Citric Acid) kann Sodium Benzoate Benzol abspalten, ein krebserregenden Wirkstoff (Karzinogen). Wichtig zu beachten ist hierbei aber, dass bestimmte Vorraussetzungen hierzu erfüllt sein müssten:
- Metallionen, um eine Reaktion hervorzurufen (Katalysator)
- Bestimmte pH-Werte. Ab einem pH von 3 ist die Chance einer Bildung geringer, ab einem Wert von 7 nahezu unmöglich
- Licht und Hitze können Benzene begünstigen
Kosmetikhersteller können die Bildung von Benzol verhindern, indem sie:
Verwendung hoher Konzentrationen von Vitamin C mit niedrigen Konzentrationen von Natriumbenzoat (höhere Mengen an Vitamin C wirken als Radikalfänger, anstatt mit Natriumbenzoat zu reagieren)
- Zugabe von EDTA zur Chelatisierung von Metallionen, die die Reaktion katalysieren
- Kontrolle des pH-Werts der Formulierungen
- Schutz der Produkte vor Licht- und Wärmeeinwirkung
- Vermeidung von Kombinationen von Natriumbenzoat, Vitamin C und Zitronensäure zu vermeiden, da Zitronensäure die Benzolproduktion beschleunigen kann
Einige Forschungsergebnisse deuten auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Natriumbenzoat und Hyperaktivität oder ADHS-Symptomen hin, obwohl die Ergebnisse widersprüchlich sind und weitere Untersuchungen empfohlen werden.
Sodium Benzoate darf in den folgenden Konzentrationen verwendet werden:
- Bis zu 2,5% in Rinse-Off-Produkten (außer Mundpflege)
- Bis zu 1,7% in Mundpflege-Produkten
- Bis zu 0,5% in nicht abwaschbaren Produkten, z.B. Cremes
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ (SCCP) hat die Sicherheit von Natriumbenzoat für die Verwendung in Kosmetika in der EU bewertet. Nach dieser Bewertung gilt Natriumbenzoat als sicher, wenn es innerhalb der festgelegten Konzentrationsgrenzen verwendet wird.
Darüber hinaus hat Natriumbenzoat vor kurzem die Zulassung nach der Biozid-Verordnung (BPR) für die Verwendung in Haushaltspflegeprodukten erhalten. Damit ist es das erste Natriumbenzoat-Konservierungsmittel, das in Europa nach BPR PT 6 zugelassen ist. Diese Zulassung unterstreicht seinen Status als risikoarme Substanz, die von der Europäischen Kommission aufgrund ihres günstigeren Umwelt- und Gesundheitsprofils gegenüber klassischen Bioziden bevorzugt wird.
Für die Verwendung in Kosmetika muss Natriumbenzoat in Anhang V der EU-Kosmetikverordnung aufgeführt sein, um als Konservierungsmittel zugelassen zu werden. Alle kosmetischen Produkte, die dieses Konservierungsmittel enthalten, müssen gemäß der Verordnung einem Konservierungsversuch unterzogen werden.
Es ist gemäß den EU-Normen als nicht sensibilisierend und nicht reizend für die Haut eingestuft, was es zu einer verbraucherfreundlichen Option für europäische Kosmetikformulierungen macht.